😀 Facebook - Beiträge 2021-08-30 😀
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Um noch mal etwas klar zu stellen:
Ich derf des, ich bin zahnArzt und danach Heilpraktiker geworden.
Wenn hier irgendwelche Horden oder Clubs um herziehen, weil sie mit ihren Methoden heilen wollen.
Bestimmend ist immer die Motivation, der Wunsch, die Vorgabe, das Versprechen oder Behauptung Heilen zu wollen, heilend eingreifen zu wollen. Und sich so Menschen zu fangen.
Egal wie - auch durch die Vorgabe für andere heilend zu beten.
Wenn der Begriff Heil, Healing oder Heilen fällt, greift das.
Das Gesetz wurde 1939 von Göbbels an Hilter herangetragen, weil ein Verwandter von ihm gerne heilen wollte und das Medizinstudium nicht geschafft hat. Hitler hat es unterzeichnet.
Hat es ihn inspiriert zu seinem: Heil Hi...?
Er war aber auch kein Heilpraktiker.
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Für ihre Heilung zu beten, fällt schon darunter, es zieht den Kranken auf den Beter. Er will immer wissen, was er das gebetet hat. Es ist eine Fernheilung, wenn nicht zusammen mit dem Kranken gebetet wird. Gebetet wird dann an eine übergeordnete Macht, egal welche, die überall vorhanden sein soll.
Auch Gespräche durch Therapieformen gelernt, oft Rogers etc. durch Kirchen fallen darunter.
Therapieformen wurden per se zur Heilung entwickelt.
Ich sollte da mal für eine Kirche einen Kurs für die Telefonseelsorge.
Ich bin doch nicht blöd, da kann auch was körperliches dahinter stehen. Demian läuft auch nicht mehr. Er hat es glücklicherweise gelassen.
Was auch darunter fällt, sind Gespräche mit nachfolgender Empfehlung für Hilfsmittel gegen Krankheiten in Verbindung auf das technisch entwickelte Vertrauen auf den Gesprächspartner, dann kauft man das auch. Vitamine aus Erbsenbrei sind das.
Auch wenn das von einer anderen Firma ist, Geld oder anderes fließt da immmer.
Mache ich auch nicht.
Jemanden in sein Nachtgebet einschließen, fällt schon darunter.
Ist aber nicht berufsmäßig, aber wenn, dann schon.
Ich mache so was sowieso nicht. Siehe Impressum auf GRHuf.De
Ich äußere meine Meinung und mehr nicht.
Zuständig sind die 2 Gesetze:
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HeilprG
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
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Kriminelle auf die Menschheit loszulassen, da sie durch Straftaten oder anders heilen wollen, geht erst recht nicht, da das eine Veränderung im Gehirn ist:
Und in der Freizeit auch nicht.
Absatz f und h
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§ 2
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
a)
wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b)
wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
c) (weggefallen)
d)
wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e) (weggefallen)
f)
wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die ... sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g)
wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
h)
wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
i)
wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.
Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.
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Sie gehen dich an und schmeißen dir was vor die Füße und nennen es dann Reiztherapie und dann nix wie ab.
Auch selbst, wenn sie Heilpraktiker oder Ärzte wären:
Sie dürfen so was nicht.
Laut Gesetz muss man davor einen festen Standort nachweisen, Gewerbeanmeldung.
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
Also Verbrecher - egal was dahinter steckt. Denn:
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
§ 6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
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Die Fernheilung ist damit abgehandelt, dass eine telefonische Sitzung nur eine Ä1 sein kann, eine Beratung und sonst nichts.
Telefonische Heilungen oder Therapien gibt es nicht.
Video wurde jetzt zugelassen, da kann man den Therapeuten wenigstens sehen.
Wenn man mir nachsagen wollte, ich würde irgendwo heilend eingreifen, so ist das (1) Quatsch (2) wäre ich doppelt befugt (3) das müsste dann eine Therapie sein und keine Wellness.
Daher bin ich frei frei frei in jeder Hinsicht.
Wer die Urkunden einsehen will, auf GRHuf.De -> Urkunden
Wer den Standort einsehen will -> Impressum dort.
Alles weltbekannt.
Fernheilung:
Laut anderen Gesetzen verboten.
Im Grad 2 wird im Reiki Fernheilung gelehrt.
Dr. Ushui kam (1) aus Japan (2) lange her (3) weiß gar nicht, ob das von ihm kam.
Daher ist Reiki nichts anderes als Wellness. Und zwar tolle Wellness.
Fürs Wohlbefinden, das tut gut.
Wikipedia
Mehr zeige ich auch nicht, da wo man sich wohlfühlt, gehe ich hin.
Wer hier anderes verspricht, googelt mal nach Reiki gegen Krebs etc. im Internet, da kann man sich dann selbst einen Reim drauf machen.
Und dann noch im Dachverband Geistiges Heilen (man bemerke: Heilen) angepriesen als Heilmethode von Heilern wider alle Gesetzestexte - siehe oben.
Suspekt suspekt suspekt - geht zu einem Arzt!
Das Bessere ist no friend zum Guten.
😇 Gerhard Rudolf Huf dreimalneun online drei 😇
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html
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