Ärztliches Gelöbnis
Die offizielle, durch den Weltärztebund autorisierte deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf in der von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes in Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika im Oktober 2017 beschlossenen Fassung lautet:
Gilt natürlich für ordentliche ärztliche Tätigkeiten in der Praxis oder im Krankenhaus im Rahmen der Berufsausübung, die so ausgewiesen sind
Als Heilpraktiker musste ich nie so etwas geloben - ich war halt beides und das zweite ging dem ersten voraus.
Nie eine Behandlung ohne ärztliche Begleitung und gesicherte fachmedizinische Diagnostik.
Nur Folgebehandlung, wenn alle Behandlungen ohne Erfolg ausgeschöpft waren und als Adjuvanz zur ärztlichen Behandlung
Daran habe ich mich gehalten. Für die von der Schulmedizin verlassenen.
Ave Caesar, die Todgeweihten grüßen Dich - Spruch der Gladiatoren aus dem Circus maximus in Rom vor dem Kampf um Leben und Tod
Auf in den Kampf Torero!
Ich bin frei von allen Jesuslatschenträgern - die ich in der Prüfung gesehen habe - es gibt noch viele dieser Weltretter auf Kosten der Patienten
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Das ärztliche Gelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession
gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
- Einwendung - wohl aber die Prognose
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
- Hinweis - ohne Namensnennung immer möglich und nach dem Tode des Patienten
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
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Ich habe die alte Fassung 1984 unterschrieben - sie war nie rechtsgültig und ich war nie daran gebunden.
In Reserve" - siehe die Einberufung der Altersruheständler für die Impfzentren, sie machen mit - Ärzte aus Berufung - wenn Not am Mann ist -
eigene Gesundheit - auch wichtig - Intensivstation - am Limit.
Die alte Fassung schrieb Selbstaufgabe vor - sie gibt es nicht mehr ....
Was ein Glück - ....