Alle Persönlichkeitsrechte wurden durch Anonymisierung gewahrt, so weit sie nachvollziehbar sind
Frankfurt,
den 21.6.2021
An
Mieter und Eigentümer
An
den Verwaltungsbeirat, die Hausverwaltung Harbach und Meinhardt
des
Hauses 66, Paul-Gerhardt-Ring 66, per Einwurf, Mail und Fax
In
Vorausschau aus Erfahrungen seit 2002.
Ich
werde mich an den Kosten der Bepflanzung und Pflege des Tiefgaragendaches über das gesetzliche Maß
hinaus nicht beteiligen, auch wenn es für mich vielleicht schöner
wird.
Ich
bin mit dem Zustand vollends und vollkommen zufrieden.
Grund:
Als
ich 2002 ihr eingezogen bin, hatte ich einen kleinen Baum neben der
Terrasse einen Busch vor den Wintergarten und niedrige Pflanzung an
der Terrasse.
Ich
hatte vor meiner Wohnung ein Lavendelfeld.
Der
Lavendel ging kaputt. Den Grund kenne ich nicht. Vielleicht eine
Krankheit, so etwas gibt es.
Danach
pflanzte sich ein Kraut, ich hielte es für Brennnessel, wir hatten
eine Gärtnerin extra für die Tiefgarage. Was für ein Wahnsinn!
Die
pflegte alles auch noch.
Fürs
Tiefgaragendach eine Gärtnerin!
Und
Herr Voigt, der damalige Hausmeister mähte jede Woche auf Kosten der
Hausgemeinschaft das Tiefgaragendach.
Man
unterscheide im Folgenden Herrn Voigt (Hausmeister damals) von Herrn
V... (Verwalungsbeirat)
Das
hatte mit einer Pflege einer Begrünung nichts zu tun.
Extensiv
bepflanzte Tiefgaragendächer wurden damals schon von dem Land Hessen
bezuschusst, sie musste nicht gepflegt werden.
Wie
auch?
Oft
sind die Dächer auch schräg manchmal gehen sie bis zum Boden und
Schafe weiden darauf. Es stellte sich heraus, dass es nicht
Brennnessel, sondern Katzenminze war.
Wir
hatten einen sehr heißen Sommer und die gesamte Bepflanzung ist
verdorrt. Es durfte nicht sein, es war Brandlast. Ich habe es
fotografiert und gefilmt und archiviert und kann die Dokumente suchen
unter ca. 20.000 Bildern.
Hernach
war vor meiner T Terrasse im Jahr 2005 ein Acker.
Ich
bestand auf einer Neubepflanzung nach Teilungserklärung und Frau
Niemchewski von der damaligen Hausverwaltung äußerte, es könnte
mir egal sein, wie das aussieht. Schriftverkehr ist eventuell, glaube
ich gesehen zu haben, noch in den Akten.
Vor
dem Niedergang der Bepflanzung musste Herr Voigt, nicht Herr V...!,
auf Kosten der Hausgemeinschaft jeden Tag einen Schlauch vom
Anschluss an der Vorderfront des Hauses durch das kleine Fenster über
dem Eingang zur Tiefgarage legen und
ca.
200 l Wasser zur Bewässerung auf unsere Katzenminze leiten. Und 2
Stunden Arbeit.
Das
konnte er mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren. Unsinnige
Arbeit macht krank.
Daher
ging die Katzenminze dann nieder, er sollte das zu verantworten haben
und die Kosten dafür wären pauschal in seiner Vergütung enthalten
gewesen, nicht nur hirnrissig, sondern auch noch Knebelung.
Die
Hausverwaltung verweigerte also die Neubepflanzung, Herr Voigt wäre
verantwortlich für den Zustand der Dachterrasse und wir beide taten
uns zusammen. Ich griff ihm und mir unter die Arme. In Absprache mit
ihm, er war dafür verantwortlich.
Ich
informierte mich ausführlich über Dachbepflanzungen, über die Art
der Pflanzen, deren Wurzeln, die Vor- und Nachteile der Pflanzen, -
Senf durfte man nicht anpflanzen, Pfahlwurzeln - Wiesenkräuter mit
bestimmten Rasenarten schon, sie hatten griechische Bezeichnungen,
konnte man anpflanzen, außerdem Sedum, den Herr V.... damals selbst
bezahlen sollte und von dem eine Pflanze 1,99 € kosten sollte.
Das
lehnte er ab.
Da
mir der Ausblick direkt vor meinem Wintergarten und meiner Terrasse
nicht gefiel, entschied ich mit ihm zusammen als Grundlage eine
spezielle Rasenart, die extra für die Bepflanzung geeignet war und
als Auflockerung des Anblicks dazu eingemischt, Wiesenkräuter zu
pflanzen. Alles nach Vorschrift
Eine
Rasenart, die zweimal im Jahr gemäht werden muss, niedrig wächst im
Sommer abtrocknet, und dann im nächsten Jahr wieder aufwächst ohne
Zutun. Für den Platz in Wimbeldon entwickelt.
Das
war sogar der Bezuschussung durch das Land Hessen und/oder der Stadt
Frankfurt das genehm.
Es
war alles bedacht. Ich habe CDs darüber angefertigt, wie der
Zustand vor Ort war, da das niemand im Haus so direkt sieht wie ich.
Ein
Exposee auch.
Außerdem
Zusammenfassungen über den Plan, den ich mit Herrn Voigt zusammen
entworfen hatte, es war damals seine Aufgabe, ich hatte bereits diese
Rasensaat auf meine Kosten gekauft, bei einem Gartenmarkt in
Egelsbach, kosten ca.120 €.
Foto
der Quittung hatte ich dem Exposee beigefügt und ist noch vorhanden.
Ich
habe bei der Eigentümer Veranstaltung dieses Projekt vorgestellt,
für jeden eine CD angefertigt, alle Unterlagen für die Eigentümer
kopiert, in Mappen zusammengefasst, niemand, aber auch niemand hat
sich dafür interessiert.
Null.
Ich war ein Nichts. Da schaut man nicht einmal drauf, das kann nichts
sein, man hielt mich sogar für einen Mieter, dabei habe die Wohnung
gekauft.
Ich
bin halt kein Großgrundbesitzer und will es auch nicht sein.
Herr
Stein aus Haus 64 war der Wortführer, er starb nebenbei bald danach
an Krebs.
Herr
Anthes und Frau Niemchewski von der damaligen Hausverwaltung haben
durch meine Wohnung hindurch die Dachterrasse begangen, wie immer
jährlich einmal. Als Abkürzung statt über die Treppe.
Da
schrie Frau Niemchewski sofort laut auf, es hatte sich in der Mitte
der Wiesenkräuter eine Silberdistel, Naturschutz!, von selbst
gepflanzt, die hatte ich mit Sicherheit nicht gepflanzt:
“Hier
ist ja alles voller Disteln.”
In
der Folge hat Herr V..., die Gestaltung der Dachterrasse veranlasst,
ein Mitglied des Verwaltungsbeirats.
Mit
dem sündhaft teuren Sedum durch eine Gartenbaufirma.
Meine
Wiesenkräuter waren bereits gesät und waren gewachsen.
Sie
entsprachen der Bezuschussungsfähigkeit der Stadt Frankfurt im Jahre
2005/2004....
Sie
wurde auf Kosten der Eigentümer von der Gartenbaufirma
niedergerissen.
Die
Wurzeln mussten ausgegraben werden. Egal, irgendwelche Wurzeln
mussten sowieso ausgegraben werden.
Und
es wurde der niedrig wachsende Sedum gepflanzt.
Dieser
musste nicht bewässert werden, ob die Bezuschussung damals
veranlasst wurde für diesen Eingriff weiß ich nicht.
Sedum
entsprach auch damals dem Zuschuss.
Man
hätte es tun können, Sedum zur geeigneten Bepflanzung angegeben
war.
Der
Sedum ging fast gänzlich ein. Man vermutete durch die Tauben.
Man
sieht, was man als erstes sieht.
Das
bezweifle ich, wir haben seit 2004 ein Pärchen Ringeltauben auf dem
Dach, die uns regelmäßig besuchen.
Mehr
nicht, sie habe immer da gepickt, sie fressen Körner und keine
Pflanzen (Kropf, Magen, wie alle Vögel).
Vor
dem Sedum und danach.
Die
Erklärung kam wahrscheinlich von der Gartenbaufirma.
Katzenminze
verdorrte, Lavendel ging ein, ein Farn kommt regelmäßig wieder, ich
denke, der Untergrund ist es. Den vertrug der Sedum nicht.
Dann
wurde der Sedum mit einem Netz abgedeckt, auch wieder auf Kosten der
Hausgemeinschaft, das brachte auch nichts, der Sedum ging weiter
ein. Gartenarbeit, Umlagen, Haugeld.
Wahrscheinlich
wieder durch diese Firma auf Kosten der Eigentümer und Mieter.
Nun
ist noch etwa ein Drittel des bepflanzten Sedums vorhanden.
Es
hat sich, beginnend von einer Pflanze direkt vor meinem Wintergarten
Efeu ausgebreitet.
Kosten
gar keine, entspricht aber auch der extensiven Dachbegrünung und
wäre von der Stadt Frankfurt nun seit 2013? bis zu 50.000 €
Gesamtkosten zu 50% bezuschussungsfähig.
Aber
leider keine Kosten
Die
Art der Bepflanzung für die Bezuschussung hat sich nun geändert.
Rasenarten
werden nicht mehr angegeben und nicht bezuschusst, sind aber
weiterhin geeignet, dafür andere Pflanzen, die wiederum tiefere
Wurzeln haben, und die wir von der Dachterrasse entfernen mussten.
Aber Ausschlüsse sind auch angegeben. Ist mir zu viel, bin zu alt,
dass alles noch einmal anzulesen.
Die
Dachterrasse war durch diese tiefwurzligen Pflanzen undicht, und
musste repariert werden, das hat der Hausmeister Stankovic gemacht.
Fehler des Bauherrn.
Auch
mein Baum und mein Busch vor der Terrasse mussten weg. Ist ok.
Die
Dicke der Erdschicht und das Granulat der Dachterasse ist heute genau
in den Verordnungen erfasst. Das war 2005 nicht der Fall.
Nun
ist das Efeu dabei, sich selbst weiter auszubreiten.
Man
kann das alles einsehen, die Türe, man geht um das Haus 64 herum ist
oft offen, Herr Sousa hat den Schlüssel, begehen darf man sie nicht,
aber man kann sich von meiner Darstellung selbst überzeugen.
Dazwischen
etwas höhere Gräser, die vollkommen erlaubt sind, die lediglich
bei der Neubepflanzung nicht bezuschussungsfähig sind.
Wieder
ein neuer Hausmeister, Herr Susa, sollte nun jede Woche auf Kosten
der Hausgemeinschaft die Dachterrasse mähen.
Das
hat die Hausverwaltung veranlasst.
Das
war nicht nur nicht notwendig, außerdem kostenintensiv, Dächer mit
extensiver Bepflanzung, die maximal zweimal im Jahr genäht werden
müssen, wegen der Brandlast, was zudem umstritten ist, weil die
Pflanzen, die abtrocknen können, hier weit vom Gebäude weg sind,
die Corona Krise hat das erledigt.
Ich
habe zudem eine Eingabe gemacht und darauf hingewiesen, dass das
nicht notwendig ist.
Dem
wurde stattgegeben. Vom Gesamtverwaltungsbeirat.
Die
Gestaltung der Dachterrasse ist Aufgabe der Hausverwaltung. Ihr
obliegt alles, egal was es kostet.
Wie
auch die Überholung der Sichtschutzwände, die marode gewesen wären,
und die 2 Jahre zuvor vor noch gestrichen wurden.
Nun
wurden sie sogar demontiert. Alles Reparaturkosten. Sie betreffen nur
mich, mir waren sie ok.
Kaum
war das vorbei, wurde die Dachterrasse auf Auftrag der
Hausverwaltung wieder mähen lassen, diesmal Kahlschnitt, sogar
meine Pflanzen, die mir von der Baufirma an meiner Terrasse gepflanzt
und überlassen wurden. Ohne tiefe Wurzeln.
Auch
den Efeu und den Rest des Sedums. Das kann man nicht trennen.
Ich
habe sofort Einspruch dagegen erhoben, das geschah von meinem
Privatgrundstück aus.
Dieser
Auftrag kam ebenfalls von der Hausverwaltung. Entgegen dem Beschluss
des Gesamtverwaltungsbeirates, das nicht zu tun.
Die
Bepflanzung mit Sedum 2008 oder so, war ohne Erfolg, der Zuschuss,
wenn er damals eingefordert worden wäre, verfallen und gilt nur
einmalig für die Bebauung.
Er
kann nicht wiederholt eingefordert werden, wenn es damals schon
beantragt wurde, ich habe keinen Einblick darin, das macht Herr
Oe..... Er überprüft die sachliche Richtigkeit der
Rechnungen, mehr aber nicht.
Der
Begriff extensive Bepflanzung hat sich wohl gewandelt, er wurde
entlehnt in die Beschlussfähigkeit.
Das
findet man bei Google als Erstes.
Im
Gartenbau ist das wohl nun so verwurzelt worden.
Es
wird nun gepflanzt, was bezahlt wird, wie immer im Leben, wie auch in
der Kassenmedizin. Gemacht wird, was bezahlt wird.
Die
Tiefgarage ist grün, sie entspricht der Definition laut
Teilungserklärung von 1993 eine extensive Dachbegrünung nach der
Definition von damals. Und noch weit danach.
Sie
ist vollkommen ok.
Sie
ist trockenheitsresistent, verträgt den Boden und hat keine tiefen
Wurzeln.
Es
gibt zwei Wintergärten zur Tiefgarage im Haus 66.
Der
Eigentümer neben mir ist nicht einmal auf die Terrasse,
von
oben sieht man die Art der Begrünung nicht, man sieht nur grün.
Ich
war damals im ersten Stock bei Christine … und nun ist die
Nachbesitzerin Frau Kele...., ihr gefällt es auch. Pesönliche
Aussage. Vor Zeugen.
Nun
war wohl eine Gartenbaufirma auf der Terrasse und hat die Bepflanzung
begutachtet.
Jetzt
geht es wieder von vorne los, das Granulat hat sich nicht geändert.
Es
gibt nicht den geringsten Grund auf Kosten der Hausgemeinschaft, die
die Bepflanzung aus der Nähe gar nicht sehen kann, wenn überhaupt,
weil sie entweder Wohnungen zur Straße hin hat, diese Bepflanzung
wieder ändern zu lassen.
Auch
nicht im Hinblick darauf, dass 50 Prozent davon von der Stadt
Frankfurt getragen werden.
Es
könnte auch sowieso nur für mich alleine sein,
und
ich verzichte hiermit ausdrücklich auf eine Neugestaltung der
Tiefgarage vor meiner Terrasse!
Die
spontane Ausbreitung der Pflanzen zeigt, dass sie den Boden
vertragen, sie sind so weit ich das übersehen kann auch nicht
tiefwurzlig und sind seit Jahren dort, sie sind einjährig, daher
werden die Wurzeln auch nicht tiefer.
Die
Bepflanzung ist existent, sie trägt sich von selbst, 50% der Kosten
der Gestaltung Gartenbaufirma muss die Hausgemeinschaft und auch die
Mieter dann sowieso tragen, das ganze geht nicht auf, die
Bepfllanzung hält mehrere Sommer bereits durch, und muss lediglich
eventuell zweimal im Jahr gemäht werden.
Bewässert
muss sie auch nicht werden, das wäre nach Verordnung auch erlaubt.
Sie kommt von alleine wieder.
Damals
hatte ich mir die notwendigen Utensilien besorgt, und wollte das
alles selbst tun, da es vor allem mir direkt vor der Nase liegt, und
um dem Haus Kosten dafür zu sparen. Den Gartenschlauch verschenke
ich geraden, anderes landete auf dem Sperrmüll, es wurde sogar vom
Verwaltungsbeirat übel bekriegt und ich wurde denunziert.
Hier
wird und wurde mit Geld umhergeschmissen, dass es keiner mehr
vertragen kann.
Mein
Hausgeld ist von 500 Euro Rückzahlung auf 780 Euro Nachzahlung
gestiegen. Innerhalb von 2 Jahren.
Nun
betrifft es auch die umlagefähigen Kosten, die Gartenpflege
eventuell. Daher informiere ich im Vorfeld.
Da
wird mit dem äußeren Anblick der Liegenschaft argumentiert, wo es
gar keiner sehen kann.
Ja,
bin ich denn ein Hotel, oder bin ich eine Bank. ;)
Und
immer geht es auf Lasten der Eigentümer, die das eventuell auf ihre
Mieter umlegen können und da steht über Gartenpflege, und niemand
weiß oder wusste, dass es eine unsinnige Bepflanzung des
Tiefgaragendaches ist. Herr Oe.... pflegt den vorderen Teil
soweit ich das weiß in Eigenregie auf seine Kosten.
Gleiches
gilt für die Umlegung der Rechtsanwaltskosten auf sogar die
Eigentümer, die gar keine Wohnung zur Bahn hin haben.
Diese
wurden als nicht umlagefähig bezeichnet und betreffen nur die
Eigentümer.
Ich
werde das auch nun den Mietern einwerfen, denn sie müssen die Pflege
des Tiefgaragendaches in den Umlagen mit bezahlen.
Wer
Eigentümer und wer Mieter ist, weiß man nicht und alle sind hier,
bis auf mich und wenige anonym.
Viele
Grüße, macht daraus, was ihr wollt. Ihr dürft einiges.
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