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14 Februar 2021

Recht auf Eigentum - Menschenrecht Art. 17

Artikel 17



1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.



 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.



https://gerhardrudolfhuf.jimdofree.com/2020/07/20/allgemeine-erkl%C3%A4rung-der-menschenrechte/




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An die Hausverwaltung nach 2-3 Nachfragen ohne Antwort:



Guten Tag,

Ich hatte schon einmal nachgefragt, und ihnen wie gewünscht Bilder davon gesendet, ich hatte gerade meinen grundbucheintrag in den Händen und habe gesehen, dass ich Miteigentümer des privat und abgetrennt genutzten Rasen Stückes bin.

ich möchte nun endlich wissen, wie sie damit verfahren wollen. Ich hatte sie schon schriftlich angefragt!

Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Rudolf Huf, Frankfurt am Main, vom Handy  gesendet


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Sehr geehrter Herr Huf,

 

bitte formulieren Sie Ihre Frage genauer.

 

Was meinen Sie damit, wie wir mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums umgehen wollen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver H.


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Guten Tag,

wer soll denn dafür zuständig sein?

Sie wollten auf meine Nachfrage damals, vor Monaten, die Bilder, also wollte Sie es wissen. 

Und haben sich damit dafür zuständig erklärt. 

Wer ist denn dann dafür zuständig? 

Daher meine Frage, wie Sie damit umgehen wollen. 

Es sah so aus, als würden Sie auch dafür zuständig sein, dass die Hausordnung durchgesetzt wird. 

Das ist gegen jede rechtliche Vorgabe. 

Die Tiefgaragendach darf nicht einmal betreten werden, obwohl da gar kein Sedum mehr drauf ist. Und mache mir schon Gewissensbisse, dass ich da eine Vogeltränke drauf gestellt habe und es betreten habe. 

Das habe Sie in einer Sitzung beschließen lassen. Das kam doch auch von Ihnen. 

Wer außer Ihnen soll denn dafür zuständig sein, dass die gemeinsam genutzte Fläche praktisch der WEG und auch mir weggenommen wird?

Das sind mindestens 12 qm Grundfläche. Der qm Grundfläche kostet viel in Frankfurt.

Wie ist das geregelt, wenn sie mal auszieht, oder verkauft. 

Sie hat da den ganzen Rasen mit einem Bagger aufgraben lassen. 

Geht das dann an den Nachmieter oder Nachbesitzer über?

Wenn sie es kaufen will, von mir aus, ist das auch für mich anteilsmäßig eine erhebliche Summe. 

Es sieht mir alles danach aus, als Herr O. mir berichtet hat: 

"Wir haben es ihr erlaubt, weil die Pflanzen (sie waren auch Gemeinschaftseigentum) vor ihrer Terrasse durch die Grabungsarbeiten in Blumentöpfe umgewandelt werden mussten und ihr das nicht gefallen hat."

dass das er mit seinem Ehemann zusammen ihr erlaubt hat.

Das kann doch nicht wahr sein. Oder meinte er mit "Wir" Sie auch mit in Absprache?

Wer ist "Wir"? 

Wie hat man sich das vorgestellt?

Sie sind beide gute Freunde der Dame, sie feiern immer zusammen auf der Terrasse.
 
Haben Sie es der Dame auch erlaubt? 

Steht das in der Teilungserklärung der Wohnung?

Das war meine Frage an Sie vor Monaten, zu der ich keinerlei Antwort von Ihnen bisher bekam.

Ich sende Ihnen noch einmal ein Bild davon.




Wie Sie es damals auch gewünscht haben. 

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist doch Ihre Sache. 

Mit freundlichen Grüßen


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Sehr geehrter Herr Huf,

 die Fläche auf der Tiefgarage ist gemeinschaftliche Fläche und wird von uns im Namen der Eigentümergemeinschaften verwaltet.

 Lediglich im Bereich der Häuser 78 und 80, die nicht von uns verwaltet werden, sieht es anders aus.

 Über die Gestaltung der Flächen vor den im Gemeinschaftseigentum stehenden und mit einem Sondernutzungsrecht ausgestatteten Terrassenflächen wurde bereits mehrfach mit den Verwaltungsbeiräten der Häuser diskutiert.

 Die Gestaltung der zum Haus gehörenden Fläche des Hauses 66 ist mit dem zuständigen Verwaltungsbeirat Ihres Hauses abgestimmt und wird von uns als Verwaltung dementsprechend toleriert.

 Mit freundlichen Grüßen 


****



An den

Verwaltungsbeirat des Hauses 66

Herr O.  und Herr V. und Herrn L,

vorrangig an Herr O. - obige Adresse

persönlich mit Zeuge zugestellt - Einwurf mit Video dokumentiert




Guten Tag,

1. Laut Auskunft der Hausverwaltung haben Sie beschlossen, etwa ein Drittel der Rasenfläche vor unserem Haus der Dame im Erdgeschoss links zum Umbau, Ausbau, Abgrenzung, Bepflanzung und eigener, nicht anderen zugänglichen Nutzung zu überlassen.

Die HVW hat das als „Gestaltung“ toleriert. Es ist aber eine Sondernutzung. Das Mail wurde von der HVW Sie gesendet. 

2. Laut meinem Grundbuch (anbei) gehört mir ein Anteil der Grundes, den die Dame für ihre persönliche Nutzung sich reserviert hat.

Es ist also anteilig mein Eigentum.

3. Nach bestehendem Recht geht das Recht der Nutzung in einigen Jahren einfach in Ihren Besitz über. 

So ist mir das bekannt. Die Nutzung, nicht der Besitz. Gewohnheitsrecht. Verdacht auf Erschleichung.

Ich werde das eventuell noch prüfen lassen, wenn es notwendig ist.

In jedem Fall kann die persönliche Nutzung nicht unentgeltlich erfolgen. 






Fragen:

Wie soll das  bei Auszug und Verkauf der Wohnung gehandhabt werden? Soll das dann auf den Nachfolger übergehen?

Ist das in ihr Grundbuch eingetragen?

Wurde das notariell bearbeitet?

Es kann ja wohl nicht sein, dass sie es ohne schriftliche Vereinbarungen mit Ihnen mit Installationen etc. versehen hat. Auf ihre eigene Kosten und ohne Mitbestimmung der anderen Eigentümer.

Das wäre ja Erschleichung von Sondernutzungsrechten.

Welche Vereinbarungen gibt es da mit Ihnen?

Ist das in Ihr Grundbuch eingetragen? Dann wäre die Enteignung meines Grundbesitzes.

Wurde das notariell bearbeitet? Das kann ja wohl auch nicht sein das macht doch kein Notar mit.

Von mir aus kann de/die Besitzer(in) der Erdgeschosswohnung das Grundstück von den Eigentümern kaufen, es wird ja sowieso nur angesehen und nicht benutzt. Dann müssten alle Grundbücher geändert werden. 

Dann  kann das aber nicht der Verwaltungsbeirat bestimmen, wenn das überhaupt geht. 

Oder Sie zahlt Miete dafür, auch dann steht mir ein Anteil zu. 

Und es muss dann einen Pachtvertrag geben. Auch das kann der Verwaltungsbeirat nicht machen und aushandeln. 

Wer trägt die Kosten für die Rückführung der Installationen nach Auszug oder Verkauf?

Ich werde mich da bestimmt nicht daran beteiligen. Das kündige ich hiermit an. 

In jedem Fall steht mir also etwas an Einkünften zu. Bei Verkauf eine nicht unerhebliche Summe und die Änderung des Grundbuches muss der Eigentümer der Wohnung auch bezahlen. Das ist aufwendig. 

Werfen Sie mir bitte (schriftlich) die Unterlagen bis zum

18.2.2021

in den Briefkasten ein oder senden Sie sie mir per Mail oder Fax, damit ich Ihr Vorgehen prüfen kann.

Freundliche Grüße

Huf




P.S.

Nur um mal zu klären, um welchen Betrag es geht:

https://www.miete-aktuell.de/bodenrichtwert-grundstueckspreise/Frankfurt-am-Main/Frankfurt-am-Main/

Daten wie Straße, Hausnummer, PLZ eingegeben und als Verkäufer angefragt, sie können es überprüfen. 

Mal auf 10 qm geschätzt. 




Für 10 qm Grundstück. 

Laut Bestandsverzeichnis Blatt 5... Lfd. Nr. 1

gehören mir 7218/100.000 Anteil am Grundstück des Hauses 66 (Gebäude- und Freifläche) davon, das sind 

0,07218 X ca. 15.000 Euro 

also 1082,70 Euro. 

Das ist mein anzusetzender Schaden. 

Der ist für mich nicht unerheblich. 

Mit freundlichen Grüßen

Huf


****


Am Fr., 12. Feb. 2021 um 18:29 Uhr schrieb (Hausvorstand)

Lieber Herr Huf,

 

erst einmal bin ich erstaunt über die Art der Ansprache. Das hätten wir auch unkompliziert besprechen können.

 

Zu den von Ihnen aufgeführten Punkten in aller Kürze wie folgt:

  • Der Verwaltungsbeirat war in der Angelegenheit (Nutzung der gemeinschaftlichen Teil-Gartenfläche durch Frau K..) nicht tätig. Das hat Herr H. offenbar falsch in Erinnerung.
  • Auf der Eigentümerversammlung im Jahr 2019 hat Frau K. darum gebeten, eine Teilfläche der Grünfläche nutzen zu dürfen. Dies wurde von den anwesenden Eigentümern der WEG zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies unter anderem auch vor dem Hintergrund, dass die Grünfläche vor unserem Haus üblicherweise in keinem sehr ansehnlichem Zustand ist und so eine Verbesserung des äußeren Anscheins erzielt würde.
  • Im Gegenzug sind der Eigentümergemeinschaft dafür die Kosten für die Neubepflanzung entfallen. Diese wurde erforderlich, nachdem die WEG die im Sondereigentum von Frau K. stehende Terrasse aufgraben musste, um die Abwasserleitung unseres Hauses zu reparieren.
  • Das von Frau K. als Garten genutzte Teilgrundstück steht unverändert im Eigentum der WEG.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis:

Sollten Sie, wie in Ihrer Email angekündigt, eine Verpachtung der Fläche an Frau K. wünschen, so ist dies als Antrag auf einer Eigentümerversammlung einzubringen und zu beschließen.

Nach meiner Kenntnis belaufen sich die Pachtzinsen für Gartenflächen in Frankfurt auf bis zu 1,00 Euro/m² im Jahr. Bei der in Rede stehenden Fläche dürfte es sich um ca. 50, max. 100 m² handeln (ich habe diese nicht vermessen, daher als reine Schätzung). Somit würde sich ein jährlicher Pachtzins von 50 bis 100 Euro maximal ergeben zugunsten der WEG. Jeder Eigentümer wäre dann in Höhe der Miteigentumsanteile an den Pachteinkünften beteiligt.

 

Falls noch Fragen sind, sprechen Sie mich oder Frau K. gern an.

 

Mit freundlichen Grüßen


***

Mein Gedanke dazu:

Wer bin ich denn? 


Man greift in mein Grundbuch ein und ich stelle einen Antrag, dass man es lassen soll und andere stimmen darüber mit ab?


Auch noch?


***

Lieber Herr O. 

das sehe ich aber gründlich anders. 

Wenn Sie damit nichts zu tun haben, es ist seit ca. einem Jahr die dritte  und vierte Nachfrage, die ich an die HVW geschrieben habe,  bisher immer höflich und freundlich und sie werden einfach ignoriert.  Keine Antwort ist auch eine Antwort. 

Langsam habe ich es satt. Ohne harte Ansprache beantworten sie überhaupt nichts. Und ohne Fristsetzung und sogar Rechtsanwalt auch nicht. 

Herr H. sagte, meine Fragen würden sowieso "automatisch gelöscht" oder landeten im Spam-Ordner und würden sowieso nie gelesen. 

So was hatten wir noch nie als HVW.

Daher meine nun bereits etablierte Ansprache und Vorgehensweise, die ich auch nicht mehr ändern werde, anders geht es wohl nicht. 

Gebranntes Kind scheut Feuer. 

*

Das ist keine Nutzung eines Rasens, das ist ein Ausbau und Umbau und Abgrenzung und meine vielen Fragen sind unberücksichtigt. 

Sie nutzt die Fläche nicht, sie hat sie sich zugefügt. 

Nutzen würde sie es, wenn sie unverändert geblieben wäre und sie dort etwas angepflanzt hätte.

Außerdem ist die "Rest-Rasenfläche" auch noch da und sie ist so wie sie halt so ist. Und sieht so aus, wie sie halt aussieht. 

So war sie immer, sie wurde gemäht und gut war es. 

Das hat der Rasenfläche also insgesamt nicht Gutes getan. 

Schön und liebevoll hat sie es umgebaut. 

*

Wurde da auch  beschlossen, dass sie das abgrenzt und sich zu ihrer Terrasse hinzufügt? 

Dass der Rasen aufgegraben wird und dass sich das nicht einfach so zurückführen lässt?

Das ist schon auf einem Foto sehr einfach zu erkennen. 

Sie nutzt den Rasen nicht, da ist ja keiner mehr, wie er vorher war. 

In anderen Häusern gibt es das auch, ich denke nicht, dass da die Erdgeschosswohnungen sich alle das einfach abgegrenzt haben 
oder umzäunt haben. Aber da wurden nicht solche Umbauten gemacht, sondern nur umzäunt. 

Wurde die Planung des Umbaus 2019 auch vorgelegt?

Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, dass vor meiner Terrasse 2004 nur nackter Boden gewesen ist, die alte HVW hat nichts gemacht 
und ich habe damals den Hausmeister gefragt, ob ich da nicht einfach Wiesenblumen, extra für Dachterrassen geeignet, ich habe alles darüber gelesen, ansähen könnte, es wurde mir verwehrt.

Es würde mich nichts angehen, wie es vor meiner Terrasse aussieht, das wurde im Haus Goldstein damals so abgehandelt.

Von der gleichen Gemeinschaft.   

Das hat Vergangenheit. Aus dieser Erfahrung heraus habe ich nun meinen Weg gefunden und werde ihn auch nicht mehr ändern. 

Die Fläche ist nicht mehr von der Gemeinschaft zu verwenden. Sie ist der Terrasse zugefügt.

Die Fläche geht in ein Gewohnheitsrecht über. 

Es wurden darauf Bebauungen vorgenommen, die das Ganze zu der Terrasse hinzu "betonieren". 

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen. 

Aber das brauchen Sie nicht zu beantworten, das ist wohl die Sache der HVW, wie sie das beschrieben haben. 

Die Rasenfläche ist Baugrund. Es ist keine Gartenfläche. 100 qm sind das nie, das sind vielleicht 10-12 qm.

Ich habe mich in früheren Mails dafür ausgesprochen, dass man das beschließt und für einen Obulus wenigstens, a
auch wenn es nur symbolisch wäre, irgendwie regelt. Das war alles in der Vorphase dieses Schreibens.

Spam ?

So jedenfalls geht das nicht. 

Das ist eine Ungleichbehandlung, der ich mich verwehre. Das ist eine Enteignung. Siehe Grundbuch und dabei bleibe ich auch. 

Nun, da es sie HVW so weit mit mir getrieben hat, "keine Antwort erledigt das wohl bei ihnen alles von alleine", das scheint die Methode zu
sein, haben sich die Fronten verhärtet und ich gehe nicht mehr zurück.

Tut mir leid. Die Vorgehensweise der Hausgemeinschaft habe ich bei dem Prozess gegen mich mit dem Herrn L., zur Genüge auskosten dürfen.

Einer Nutzung habe ich nichts zu entgegnen, aber das ist auch für alle anderen Eigentümer eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz und
das geht nicht. 

Mir ist es persönlich wurscht, aber dass das in ein Gewohnheitsrecht übergeht, weil es einfach geduldet wird, vielleicht, ohne dass der Um/Ausbau irgendwie schriftlich niedergelegt ist und der Übergang in einen Anspruch in der Zukunft übergeht, ausgeschlossen wird,  da verwehre ich mich.

Das ist auch eine nicht unerhebliche Werterhhöhung der Wohnung und das muss irgendwie geregelt werden. 

Das Zubrot kann man sich nicht durch Duldung in der Versammlung 2019 zu sich nehmen. 

Wenn man das beendet, da sind unterirdisch Installationen vorgenommen worden, ein Bagger da und die Steine sind betoniert, dann wird normalerweise, die Wiederherstellung des Ursprungszustandes festgehalten, das alles ist nicht erfolgt. 

Ich verwehre ich eindeutig, dass man sein Wohneigentum in seinem Wert auf die Weise verbessert. 

Wenn man die Wohnung dann verkauft, hat man Reingewinn dazu erwirtschaftet. 

Da gibt es leider nichts zu besprechen, das mache ich alles aktenkundig schriftlich, auch das habe ich aus der Erfahrung mit Herrn L. gelernt. 

Damals habe ich freundlich nachgefragt, ob es da Unstimmigkeiten in den Grundbüchern gibt und bekam als Antwort eine Abmahnung über einen Strafandrohung von 250.000 Euro und eine Kostennote von ca. 500 Euro für die Abmahnung.

Wenn man das so mit mir macht, gehe ich keine anderen Wege mehr. Auch das habe ich gelernt. 

Freundliche Grüße 



****


An Herrn (Hausvorstand)


Ich bin übrigens dazu übergegangen, die Korrespondenz mit der HVW nur noch per rechtsgültigen Faxzustellung zu machen, das landet dann nicht im Spamordner und wird wohl manchmal beantwortet. Oft sofort. Ohne Druck läuft nichts.

Ich habe mir schon die Finger wund geschrieben. 

Immer zuerst  freundlich, dann noch einmal freundlich,
da ist mir meine Lebenszeit dafür zu kurz. 

Meinem Rechtsanwalt habe ich die Sache mit dem Rasen schon mal vor angefragt. 

Damit habe ich meine Ruhe und meinen Frieden, er kann entscheiden, ob er es machen will. 

Er hat schon Erfahrung mit der HVW.

*

Das gebe ich ab, es ist auf einen Blick im Bild erkennbar, daher hat Herr H. es von sich gewiesen. 

Er hat bestimmt nichts vergessen oder verwechselt, er ist sehr intelligent und kostet jede rechtliche Möglichkeit und jeden Nebenweg aus. 

Mit allen Wassern gewaschen. Alleinherrschaft über unsere Anlage.

Managertyp.

Herr Stelter hat das mit der HVW das letzte Mal auch übernommen und erst dann haben meine Fragen und Vorschläge zur Kenntnis genommen. 

Wer bin ich denn? Und diese HVW bezahle ich auch noch.

Ich mache alles nur noch kurz und knapp, rechtlich nachprüfbar und dann gebe ich es ab. 

Dann antwortet er wohl, sonst nicht. 

Es scheint, es sieht so aus, dass er dann nicht durchkommt und er gibt auf.

Anders läuft gar nichts mehr mit dieser HVW.

Dann hat die HVW das mit Frau K. zu verantworten, und er wollte es von sich weisen. 

Es ist eine GmbH und der Schaden ist in der Haftung. 

Dann sollen die den Schaden bezahlen. 

So ist es nun mal.


Ich habe ein Recht auf Eigentum (Grundbuch) und auf dieses Menschenrecht verzichte ich nicht. 


Grüße


****

Damit Ende und ich habe Deckungszusage bei meiner Rechtsschutzversicherung

angefragt und es meinem Rechtsanwalt als Mandat angeboten.


***


An die Hausverwaltung per Fax und Mail.


Dito 

Guten Tag, 

Es scheint in Ihrem Verantwortungsbereich zu stehen und wurde nicht vom Verwaltungsbeirat beschlossen. 

Es war weder in einer TOP-Liste noch im Protokoll von 2019 erfasst und wurde unter der Hand so geduldet. 

Ohne jeglichen Beschluss, sie haben es nicht veröffentlicht. 

Wie wollen Sie das regeln? So stehen lassen werde ich es nicht und Zeugen für den Verlauf 2019 gibt es wohl auch. 

Ich habe es schon Herrn RA St. zur Prüfung gesandt. Den kennen Sie. 

Wenn Sie es nicht regeln, klage ich den Schaden von bisher ca. 1100 Euro Eigentumsverlust, 7218/100.000 Miteigentum, Grundbuch, bei einem mittleren Grundstückspreis von 15.000 Euro pro qm und geschätzten 10 qm und die Änderung des Grundbuches gegen Sie ein. 

qm müssen noch ausgemessen werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Huf


 

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