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27 Februar 2021

Menschenpflichten - Vorgeschlagen vom InterAction Council am 1. September 1997

Menschenpflichten

Eine universelle Erklärung der menschlichen Verantwortung

 

Vorgeschlagen vom InterAction Council am 1. September 1997

 

EINLEITENDER KOMMENTAR

 

Es ist Zeit, über menschliche Verantwortung zu sprechen

 

Die Globalisierung der Weltwirtschaft geht mit globalen Problemen einher, und globale Probleme erfordern globale Lösungen auf der Grundlage von Ideen, Werten und Normen, die von allen Kulturen und Gesellschaften respektiert werden. Die Anerkennung der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen erfordert eine Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Dies erfordert jedoch auch, dass Rechte und Pflichten gleichermaßen berücksichtigt werden, um eine ethische Grundlage zu schaffen, auf der alle Männer und Frauen friedlich zusammenleben und sich erfüllen können ihr Potenzial. Eine bessere nationale und internationale Gesellschaftsordnung kann nicht allein durch Gesetze, Vorschriften und Konventionen erreicht werden, sondern erfordert eine globale Ethik. Menschliche Bestrebungen nach Fortschritt können nur durch vereinbarte Werte und Standards verwirklicht werden, die zu jeder Zeit für alle Menschen und Institutionen gelten.

 

Nächstes Jahr jährt sich zum 50. Mal die von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Das Jubiläum wäre eine günstige Zeit, um eine Allgemeine Erklärung der menschlichen Verantwortung zu verabschieden, die die Menschenrechtserklärung ergänzen und stärken und zu einer besseren Welt beitragen würde.

 

Der folgende Entwurf menschlicher Verantwortung zielt darauf ab, Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht zu bringen und einen Übergang von der Freiheit der Gleichgültigkeit zur Freiheit der Beteiligung zu fördern. Wenn eine Person oder Regierung versucht, die Freiheit zu maximieren, dies jedoch auf Kosten anderer tut, leidet eine größere Anzahl von Menschen. Wenn Menschen ihre Freiheit maximieren, indem sie die natürlichen Ressourcen der Erde plündern, werden zukünftige Generationen darunter leiden.

 

Die Initiative zur Ausarbeitung einer Allgemeinen Erklärung der menschlichen Verantwortung ist nicht nur ein Mittel, um Freiheit mit Verantwortung in Einklang zu bringen, sondern auch ein Mittel, um Ideologien, Überzeugungen und politische Ansichten in Einklang zu bringen, die in der Vergangenheit als antagonistisch angesehen wurden. In der vorgeschlagenen Erklärung wird darauf hingewiesen, dass das ausschließliche Beharren auf Rechten zu endlosen Streitigkeiten und Konflikten führen kann und dass religiöse Gruppen, die auf ihre eigene Freiheit drängen, die Pflicht haben, die Freiheit anderer zu respektieren. Die Grundvoraussetzung sollte sein, möglichst viel Freiheit anzustreben, aber auch das vollste Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln, das es dieser Freiheit ermöglicht, selbst zu wachsen.

 

Der InterAction Council arbeitet seit 1987 an der Ausarbeitung einer Reihe menschlicher ethischer Standards. Seine Arbeit baut jedoch auf der Weisheit religiöser Führer und Weisen auf, die vor Jahrhunderten gewarnt haben, dass Freiheit ohne Übernahme von Verantwortung die Freiheit selbst zerstören kann, während Rechte und Verantwortlichkeiten werden ausgeglichen, dann wird die Freiheit verbessert und eine bessere Welt kann geschaffen werden.

 

Der InterAction Council empfiehlt den folgenden Entwurf einer Erklärung für Ihre Prüfung und Unterstützung.

 

 

 

UNIVERSELLE ERKLÄRUNG DER MENSCHLICHEN VERANTWORTLICHKEITEN

 

Vorgeschlagen vom InterAction Council

 

 

Präambel

 

Während die Anerkennung der inhärenten Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten impliziert,

 

in der Erwägung, dass das ausschließliche Beharren auf Rechten zu Konflikten, Spaltungen und endlosen Streitigkeiten führen kann und die Vernachlässigung menschlicher Verantwortung zu Gesetzlosigkeit und Chaos führen kann, [b] während [/ b] Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte davon abhängen die Bereitschaft von Männern und Frauen, gerecht zu handeln,

 

in der Erwägung, dass globale Probleme globale Lösungen erfordern, die nur durch Ideen, Werte und Normen erreicht werden können, die von allen Kulturen und Gesellschaften respektiert werden.

 

in der Erwägung, dass alle Menschen nach bestem Wissen und Gewissen die Verantwortung haben, eine bessere Gesellschaftsordnung im In- und Ausland zu fördern, ein Ziel, das nicht allein durch Gesetze, Vorschriften und Konventionen erreicht werden kann;

 

in der Erwägung, dass menschliche Bestrebungen nach Fortschritt und Verbesserung nur durch vereinbarte Werte und Standards verwirklicht werden können, die zu jeder Zeit für alle Menschen und Institutionen gelten;

 

 

Nun also

 

Die Generalversammlung

 

proklamiert diese Allgemeine Erklärung der menschlichen Verantwortung als gemeinsamen Standard für alle Völker und alle Nationen, bis zu dem Schluss, dass jeder Einzelne und jedes Organ der Gesellschaft unter ständiger Berücksichtigung dieser Erklärung zum Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung aller beitragen soll ihre Mitglieder. Wir, die Völker der Welt, erneuern und verstärken auf diese Weise die bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen: nämlich die uneingeschränkte Akzeptanz der Würde aller Menschen; ihre unveräußerliche Freiheit und Gleichheit und ihre Solidarität miteinander. Das Bewusstsein und die Akzeptanz dieser Verantwortlichkeiten sollten weltweit gelehrt und gefördert werden.

 

 

Grundprinzipien für die Menschheit

 

Artikel 1

 

Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sozialem Status, politischer Meinung, Sprache, Alter, Nationalität oder Religion, hat die Verantwortung, alle Menschen auf humane Weise zu behandeln.

 

Artikel 2

 

Niemand sollte irgendeine Form von unmenschlichem Verhalten unterstützen, aber alle Menschen haben die Verantwortung, sich um die Würde und das Selbstwertgefühl aller anderen zu bemühen.

 

Artikel 3

 

Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht über Gut und Böse; Alle unterliegen ethischen Standards. Jeder hat die Verantwortung, das Gute zu fördern und das Böse in allen Dingen zu vermeiden.

 

Artikel 4

 

Alle Menschen, die mit Vernunft und Gewissen ausgestattet sind, müssen im Geiste der Solidarität eine Verantwortung gegenüber allen, gegenüber Familien und Gemeinschaften, gegenüber Rassen, Nationen und Religionen übernehmen: Was Sie sich selbst nicht antun wollen, tun Sie nicht zu anderen.

 

 

Gewaltlosigkeit und Respekt vor dem Leben

 

Artikel 5

 

Jeder Mensch hat die Verantwortung, das Leben zu respektieren. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt das Recht auf berechtigte Selbstverteidigung von Einzelpersonen oder Gemeinschaften nicht aus.

 

Artikel 6

 

Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Einzelpersonen sollten gewaltfrei beigelegt werden. Keine Regierung sollte Völkermord oder Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen oder Frauen, Kinder oder andere Zivilisten als Kriegsinstrumente missbrauchen. Jeder Bürger und Beamte hat die Verantwortung, friedlich und gewaltfrei zu handeln.

 

Artikel 7

 

Jeder Mensch ist unendlich wertvoll und muss bedingungslos geschützt werden. Die Tiere und die natürliche Umwelt fordern ebenfalls Schutz. Alle Menschen haben die Verantwortung, die Luft, das Wasser und den Boden der Erde zum Wohle der heutigen Bewohner und künftiger Generationen zu schützen.

 

 

Gerechtigkeit und Solidarität

 

Artikel 8

 

Jeder Mensch hat die Verantwortung, sich mit Integrität, Ehrlichkeit und Fairness zu verhalten. Keine Person oder Gruppe sollte eine andere Person oder Gruppe ihres Eigentums berauben oder willkürlich berauben.

 

Artikel 9

 

Alle Menschen haben angesichts der notwendigen Instrumente die Verantwortung, ernsthafte Anstrengungen zur Überwindung von Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu unternehmen. Sie sollten eine nachhaltige Entwicklung auf der ganzen Welt fördern, um Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Menschen zu gewährleisten.

 

Artikel 10

 

Alle Menschen haben die Verantwortung, ihre Talente durch sorgfältiges Bemühen zu entwickeln. Sie sollten gleichen Zugang zu Bildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder sollte Bedürftige, Benachteiligte, Behinderte und Opfer von Diskriminierung unterstützen.

 

Artikel 11

 

Jegliches Eigentum und jeder Reichtum müssen verantwortungsbewusst im Einklang mit der Gerechtigkeit und zur Förderung der Menschheit eingesetzt werden. Wirtschaftliche und politische Macht dürfen nicht als Instrument der Herrschaft behandelt werden, sondern im Dienst der wirtschaftlichen Gerechtigkeit und der sozialen Ordnung.

 

 

Wahrhaftigkeit und Toleranz

 

Artikel 12

 

Jeder Mensch hat die Verantwortung, wahrheitsgemäß zu sprechen und zu handeln. Niemand, wie hoch oder mächtig er auch sein mag, sollte Lügen sprechen. Das Recht auf Privatsphäre sowie auf persönliche und berufliche Vertraulichkeit ist zu respektieren. Niemand ist verpflichtet, jedem die ganze Zeit die Wahrheit zu sagen.

 

Artikel 13

 

Weder Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Standards ausgenommen, noch Ärzte, Anwälte und andere Fachkräfte, die besondere Pflichten gegenüber Kunden haben. Professionelle und andere Ethikkodizes sollten die Priorität allgemeiner Standards wie Wahrhaftigkeit und Fairness widerspiegeln.

 

Artikel 14

 

Die für eine gerechte Gesellschaft unabdingbare Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und Institutionen der Gesellschaft sowie staatliche Maßnahmen zu kritisieren, muss mit Verantwortung und Diskretion genutzt werden. Die Medienfreiheit trägt eine besondere Verantwortung für eine genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Sensationelle Berichterstattung, die die menschliche Person oder Würde beeinträchtigt, muss jederzeit vermieden werden.

 

Artikel 15

 

Während die Religionsfreiheit garantiert werden muss, haben die Vertreter der Religionen eine besondere Verantwortung, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen zu vermeiden. Sie sollten Hass, Fanatismus und Religionskriege nicht anregen oder legitimieren, sondern Toleranz und gegenseitigen Respekt zwischen allen Menschen fördern.

 

 

Gegenseitiger Respekt und Partnerschaft

 

Artikel 16

 

Alle Männer und alle Frauen haben die Verantwortung, in ihrer Partnerschaft Respekt und Verständnis für einander zu zeigen. Niemand sollte eine andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit aussetzen. Vielmehr sollten Sexualpartner die Verantwortung übernehmen, sich gegenseitig um das Wohl zu kümmern.

 

Artikel 17

 

In all ihren kulturellen und religiösen Varianten erfordert die Ehe Liebe, Loyalität und Vergebung und sollte darauf abzielen, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu gewährleisten.

 

Artikel 18

 

Eine vernünftige Familienplanung liegt in der Verantwortung jedes Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern sollte gegenseitige Liebe, Respekt, Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Keine Eltern oder andere Erwachsene sollten Kinder ausbeuten, missbrauchen oder misshandeln.

 

 

Fazit

 

Artikel 19

 

Nichts in dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass ein Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht hat, sich an Aktivitäten zu beteiligen oder Handlungen durchzuführen, die auf die Zerstörung der in dieser Erklärung und im Allgemeinen festgelegten Verantwortlichkeiten, Rechte und Freiheiten abzielen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

 

* * * * * * * * * *

 

ENDORSEMENT DER ERKLÄRUNG

 

Die vorgeschlagene Allgemeine Erklärung der menschlichen Verantwortung wird von folgenden Personen gebilligt:

 

 

I. Die Mitglieder des InterAction Council

 

Helmut Schmidt , ehemaliger Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Malcolm Fraser , ehemaliger australischer Premierminister

Andries AM van Agt , ehemaliger niederländischer Premierminister

Anand Panyarachun , ehemaliger thailändischer Premierminister

Oscar Arias Sanchez , ehemaliger Präsident von Costa Rica

Lord Callaghan von Cardiff , ehemaliger Premierminister des Vereinigten Königreichs

Jimmy Carter , ehemaliger Präsident der Vereinigten Staaten

Miguel de la Madrid Hurtado , ehemaliger Präsident von Mexiko

Kurt Furgler , ehemaliger Präsident der Schweiz

Valéry Giscard d'Estaing , ehemaliger Präsident von Frankreich

Felipe Gonzàlez Màrquez, Ehemaliger spanischer Premierminister

Michail S. Gorbatschow , ehemaliger Vorsitzender des Obersten Sowjets und ehemaliger Präsident der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Salim El Hoss , ehemaliger libanesischer Premierminister

Kenneth Kaunda , ehemaliger Präsident Sambias

Lee Kuan Yew , ehemaliger Premierminister von Singapur

Kiichi Miyazawa , ehemaliger japanischer Premierminister

Misael Pastrana Borrero , ehemaliger kolumbianischer Präsident (verstorben im August)

Shimon Peres , ehemaliger israelischer Premierminister

Maria de Lourdes Pintasilgo , ehemaliger portugiesischer Premierminister

José Sarney , ehemaliger brasilianischer Präsident

Shin Hyon Hwak, Ehemaliger Ministerpräsident der Republik Korea

Kalevi Sorsa , ehemaliger finnischer Ministerpräsident

Pierre Elliott Trudeau , ehemaliger kanadischer Ministerpräsident

Ola Ullsten , ehemaliger schwedischer Ministerpräsident

George Vassiliou , ehemaliger Präsident Zyperns

Franz Vranitzky , ehemaliger österreichischer Präsident

 

 

II. Unterstützer

 

Ali Alatas, Außenminister, Indonesien

Abdul Aziz Z. Al-Quraishi, ehemaliger Vorsitzender von SAMA

Lester Brown, Präsident des Worldwatch Institute

Andre Chouraqui, Professor in Israel

John B. Cobb Jr., Claremont School of Theology

Takako Doi, Präsident, Japans Sozialistische Demokratische Partei

Kan Kato, Präsident, Chiba University of Commerce

Henry A. Kissinger, ehemaliger US - Außenminister

Teddy Kollek, Bürgermeister von Jerusalem

William Laughlin, amerikanischen Unternehmer

Chwasan Lee Kwang Jung, Leiter Dharma - Meister, Won - Buddhismus

Rabbi Dr. J. Magonet, Direktor des Leo Baek College

Federico Bürgermeister, Generaldirektor der UNESCO

Robert S. McNamara, ehemaliger Präsident der Weltbank

Robert Muller, Rektor der Universität für Frieden

Konrad Raiser, Ökumenischer Rat der Kirchen

Jonathan Sacks, Oberrabbiner des Vereinigten Königreichs

Seijuro Shiokawa, ehemaliger Minister für Inneres, Bildung und Verkehr Japans

Rene Samuel Sirat, Großrabbiner von Frankreich

Sir Sigmund Sternberg, International Rat der Christen und Juden

Masayoshi Takemura, ehemaliger Finanzminister Japans

Gaston Thorn, ehemaliger luxemburgischer Premierminister

Paul Volcker, Vorsitzender James D. Wolfensohn Inc.

Carl Friedrich v.Weizacker, Wissenschaftler

Richard von Weizacker, ehemaliger Präsident der Bundesrepublik Deutschland

Mahmoud Zakzouk, Religionsminister, Ägypten

 

III. Teilnehmer (an Vorbereitungstreffen in Wien, Österreich im März 1996 und April 1997) und besondere Gäste (an der 15. Plenarsitzung in Noordwijk, Niederlande im Juni 1997)

 

Hans Kueng, Universität Tübingen (akademischer Berater des Projekts)

Thomas Axworthy, CRB-Stiftung (akademischer Berater des Projekts)

Kim, Kyong-dong, Nationale Universität Seoul (akademischer Berater des Projekts)

Kardinal Franz Koenig, Wien, Österreich

Anna-Marie Aagaard, Ökumenischer Rat der Kirchen

AA Mughram Al-Ghamdi, König-Fahad-Akademie

M. Aram, Weltkonferenz über Religion und Frieden, (verstorben im Juni)

AT Ariyaratne, Sarvodaya-Bewegung von Sri Lanka

Julia Ching, Universität Toronto

Hassan Hanafi, Universität von Kairo

Nagaharu Hayabusa, Asahi Shimbun

Yersu Kim, Abteilung für Philosophie und Ethik, UNESCO

Peter Landesmann, Europäische Akademie der Wissenschaften

Lee, Seung-Yun, ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaftsplanung der Republik Korea

Flora Lewis, International Herald Tribune

Liu, Xiao-feng, Institut für chinesisch-christliche Studien

Teri McLuhan, kanadischer Autor

Isamu Miyazaki, ehemaliger Staatsminister , Wirtschaftsplanungsagentur Japans

JJN Rost Onnes, Executive Vice President der ABN AMRO Bank

James Ottley, anglikanischer Beobachter bei den Vereinten Nationen

Richard Rorty, Stanford Humanities Center

LM Singhvi, Hochkommissarin für Indien

Marjorie Hewitt Suchocki, Claremont School of Theology

Seiken Sugiura, Repräsentantenhaus Japans

Koji Watanabe, ehemaliger japanischer Botschafter in Russland

Woo, Seong-yong, Munhwa Ilbo

Wu, Xuequian, stellvertretender Vorsitzender der politischen Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes

Alexander Yakovlev, ehemaliges Mitglied des Präsidialrates der Sowjetunion

Geister der Nacht 27.2.2021

Hallo, guten Morgen an alle Leser und Hörer,

ich mache es mir nun zu Regel die Geister meiner Nacht in einer Audioaufnahme zu reflektieren.

Man darf sie sich anhören. Ich fasse meine geistigen Erkenntnisse aus dem Schlaf in einer Audiodatei zusammen, und komprimiere sie so an hörbar. Nebengeräusche sind wahrscheinlich drin. 

Man kann sie mit ocenaudio, einem portablen Freeware Programm für Windows, im Menü 

Effekte - Geräuschreduzierung - Profil erstellen - Ausführen

 praktisch vollkommen rausbringen, wenn man das braucht.

Anhören kann man sich sie unter:





26 Februar 2021

Mein Low Carb Brot - extra für Diabetiker - ohne Ei und Quark

Auf meiner Startseite hatte ich einen Eintrag von einer Facebook Freundin, die ihr eigenes Brot backte.
Das hat mich inspiriert, meine Brotbackkünste auch vorzustellen.
Habe es ererbt, mein Vater war Bäcker. Ei und Quark gehören nicht in mein Brot
Die Brotbackmischung, die ich hier vorstelle, ist meine eigene Erfindung. Nachempfunden einer Backmischung "Das Leichte" von Panefactum, das wird nicht mehr produziert.
Ich bin Diabetiker und esse keine Kohlenhydrate.
Das Brot, dass ich backe, ist kohlehydratfrei, hefefrei, und glutenfrei.
Besteht praktisch nur aus Ballaststoffen. Das bekomme ich nicht im Handel. Und wenn es irgendwo möglich wäre, nicht zu diesem Preis.
Ich verwende Leinsamenmehl als Grundlage aus der Ölmühle Biokontor.
Das restliche anders woher. Klingen exotisch, die Mehle, sind aber fast in jedem Handel zu bekommen, auch Ama.z. hat sie alle.
Low Carb.
Ich backe mein Brot in einem kleinen Backofen von der Firma Unold, Preis ca. 60 € mit Ökostrom.
Ofenthermometer benutzen. Ca. 6 €.
Den großen Backofen werfe ich aus ökologischen Gründen nicht an dafür. Zu viel Strom.
Außerdem hat der Kleinbackofen eine Zeitschaltuhr, so kann ich ihn wie einen Brotbackautomaten anstellen und muss mich nicht mehr darum kümmern. So integriere ich das Brotbacken einfach in den täglichen Ablauf, Zeitaufwand für ein Brot, ca. 5 Minuten, ich stelle große Mengen der Backmischung her und brauche sie dann nicht mehr jedes Mal abzuwiegen.
Das geht, weil sie keine Hefe enthält, ich brauche sie nur noch mit Wasser vermischen, und im vorgeheizten Ofen mit Zeitschaltuhr backen lassen. Und es hat keine Gehzeiten und geht immer auf.
Das mache ich oft abends über Nacht, der Ofen schaltet sich ja von alleine aus.
Kosten für 700 gr Brot ca. 1,70 €.
Wo bekommt man denn so ein Brot für diesen Preis? Und schmeckt hervorragend. Und immer frisch vorhanden. Alle 2 Tage backe ich.
**
Nun zum Rezept.
Für die Backmischung (1 Brot):
175g Leinsamenmehl
30g Flohsamenmehl
3 Esslöffel Chiasamen
2 Esslöffel Bambusfasermehl
Ein Esslöffel Kokosmehl
Ein Päckchen Backpulver
Ein halber Teelöffel Natron
Ein Teelöffel Salz
Zur Geschmacks Verfeinerung:
Zwei bis drei Esslöffel Kürbiskerne, oder gehackte Walnüsse, oder Sonnenblumenkerne, oder Knoblauch, oder Kräuter der Provence, oder Rosmarin, oder gar nichts - wie man möchte.
Alles gut mischen und ca. 420ml bis 450ml warmes Wasser zugeben. Kommt auf die Saugfähigkeit der Mehle an, wie man sie eben bekommen hat.
Zu einem festen Teig verkneten, kann man mit den Händen, oder einem Löffel machen.
Vielleicht 10 Minuten ruhen lassen, damit die Mehle das Wasser aufsaugen können. Muss aber nicht sein. Die Mehl saugen auch noch im Ofen das Wasser auf, alles nicht so wichtig, schnell und unkompliziert. Zu einem Laib formen.
Dann backe ich das Brot bei vorgeheizten Ofen auf einem Blech mit Backpapier auf der untersten Schiene bei 200 Grad Ober/Unterhitze 60 Minuten. Heißluft weiß ich nicht, habe keinen.
Seitdem ich das esse, ist mein Stuhlgang wieder vollkommen normal, die Verdauung vollkommen in Ordnung, es sind ja praktisch nur Ballaststoffe, und ich kann auch als Diabetiker wieder viel Brot essen. Und aufs Spritzen kann ich verzichten.
Mit mehliger Kruste kann ich leider nichts bieten, darf ich sowieso nicht essen.
Das normale Leinsamenmehl ist dunkel, daher ist das Brot per se dunkel.
Wer das nicht möchte, kann Goldleinsamenmehl nehmen, ist das gleiche, nur hell und etwa doppelt so teuer. Ansichtssache.
Kein Geschmacksunterschied. Gleiche Mengenangabe.
Guten Appetit.





23 Februar 2021

Mein Vortrag der Menschenrechte, ohne die Präambel, die kann man nachlesen

Mein Vortrag der Menschenrechte, ohne die Präambel, die kann man nachlesen. 

Wegen der Dateigröße habe ich sie auf meinem YouTube - Kanal veröffentlicht und hierher verlinkt (Bemerkung: Dann zählt die Datengröße auch nicht auf mein Google-Drive).







Wer etwas Wichtiges vorhat, sollte nicht lange Reden halten, sondern nach kurzen Worten zur Sache kommen.

Wer etwas Wichtiges vorhat, sollte nicht lange Reden halten, sondern nach kurzen Worten zur Sache kommen. 
Weisheit der Sioux
***
Zu FFP2 - Masken:
Ich habe mir gleich am Anfang FFP2 Masken gekauft, für 1,50 pro Stück. 100 Stück, jetzt sind sie spottbillig.
Die lege ich auf meinen Schrank, die benutzte lege ich rechts hin und die nächste nehme ich dann links wieder weg.
Ohne großen Aufwand, wissenschaftlich durchdacht schon seit 3/2020 und praktisch im Alltag durchführbar.
Und weiter gehts in die Normalität. In das normale Leben. 
Es muss doch auch mal wieder weiter gehen. Für mich selbst habe ich das schon seit 3/2020 gelöst, das ist bewährtes Prinzip.
Dann kann man auch fast bedenkenlos wieder unter die Menschheit. 
Ich denke da vor allem an die vielen Selbständigen und Einzelhandelsgeschäfte. Da ist dann die Ansteckung auch viel geringer. 
Mich selbst betrifft das nicht mehr, ich habe es hinter mir, als Selbständiger der Arsch der Welt zu sein. 
Die halten so fast ewig. Viren und Bakterien, nicht aber Bazillen, gehen immer kaputt durch die Luft und das Trocknen, sie enthalten allesamt Eiweiße (Proteine) und die gehen so kaputt.



Leider kann ich nicht zum Friseur, aber ich bin vielleicht doch noch gesellschaftsfähig.

Leider kann ich nicht zum Friseur, aber ich bin vielleicht doch noch gesellschaftsfähig. 

Ich werde jetzt wieder regelmäßig meine Meinung vertreten,

Vor 12 Jahren habe ich das auch gemacht, dann habe ich es gelassen, ich hatte Angst vor dem Feedback.

Jetzt hat sich das gelegt. 

Mein "Wort" des Tages.



18 Februar 2021

In Gedenken



Schade, jemand aus der Freizeitgruppe ist verstorben.

Renate P. 

Eine treue Besucherin, sie war ganz alleine und ohne Angehörige und ich habe mich viel um sie gekümmert. 

Ich glaube, sie war so 65 Jahre alt, nicht sehr alt.

Beerdigt wird sie vom Gericht. Ich hoffe, wir bekommen Bescheid, wann und wo es ist. 

In Gedenken




Frankfurt - Zeil 16.2.2021

Ich war vor ca. 10 Jahren fast jeden Tag auf der Zeil, bei schönem Wetter, habe mir da im Rewe in der MyZeil eine Flasche alkoholfreien Apfelwein geholt und da gesessen und gegessen und getrunken, mit einem kleinen Fernseher geschaut und habe mich um Obdachlose vor dem Burger King gekümmert. 

Ich war Street"walker", habe in den Streets gewalkt. 

Hatte nichts zu tun. 

Ich habe die Musiker angehört und den Alex Jacobowiz gesehen.

Mit seinem Xylofon. Toll. 

Und ich habe da die Menschenrechte verlesen, vor Publikum, das hat mich geprägt. 

So wie damals der Prediger im weißen Gewand von einem Mann gepredigt hat, der jung am Herzen gestorben ist, ohne Grund. 

Immer und immer wieder dasselbe. 

Er war darüber verzweifelt. Plötzlicher Herztod, das gibt es.


Da war ich gestern auch mal wieder.

Habe mich hingesetzt bei schönem Wetter, etwas gegessen. 

Es waren einige Leute da, auch ohne Geschäfte.





14 Februar 2021

Recht auf Eigentum - Menschenrecht Art. 17

Artikel 17



1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.



 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.



https://gerhardrudolfhuf.jimdofree.com/2020/07/20/allgemeine-erkl%C3%A4rung-der-menschenrechte/




****




An die Hausverwaltung nach 2-3 Nachfragen ohne Antwort:



Guten Tag,

Ich hatte schon einmal nachgefragt, und ihnen wie gewünscht Bilder davon gesendet, ich hatte gerade meinen grundbucheintrag in den Händen und habe gesehen, dass ich Miteigentümer des privat und abgetrennt genutzten Rasen Stückes bin.

ich möchte nun endlich wissen, wie sie damit verfahren wollen. Ich hatte sie schon schriftlich angefragt!

Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Rudolf Huf, Frankfurt am Main, vom Handy  gesendet


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Sehr geehrter Herr Huf,

 

bitte formulieren Sie Ihre Frage genauer.

 

Was meinen Sie damit, wie wir mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums umgehen wollen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver H.


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Guten Tag,

wer soll denn dafür zuständig sein?

Sie wollten auf meine Nachfrage damals, vor Monaten, die Bilder, also wollte Sie es wissen. 

Und haben sich damit dafür zuständig erklärt. 

Wer ist denn dann dafür zuständig? 

Daher meine Frage, wie Sie damit umgehen wollen. 

Es sah so aus, als würden Sie auch dafür zuständig sein, dass die Hausordnung durchgesetzt wird. 

Das ist gegen jede rechtliche Vorgabe. 

Die Tiefgaragendach darf nicht einmal betreten werden, obwohl da gar kein Sedum mehr drauf ist. Und mache mir schon Gewissensbisse, dass ich da eine Vogeltränke drauf gestellt habe und es betreten habe. 

Das habe Sie in einer Sitzung beschließen lassen. Das kam doch auch von Ihnen. 

Wer außer Ihnen soll denn dafür zuständig sein, dass die gemeinsam genutzte Fläche praktisch der WEG und auch mir weggenommen wird?

Das sind mindestens 12 qm Grundfläche. Der qm Grundfläche kostet viel in Frankfurt.

Wie ist das geregelt, wenn sie mal auszieht, oder verkauft. 

Sie hat da den ganzen Rasen mit einem Bagger aufgraben lassen. 

Geht das dann an den Nachmieter oder Nachbesitzer über?

Wenn sie es kaufen will, von mir aus, ist das auch für mich anteilsmäßig eine erhebliche Summe. 

Es sieht mir alles danach aus, als Herr O. mir berichtet hat: 

"Wir haben es ihr erlaubt, weil die Pflanzen (sie waren auch Gemeinschaftseigentum) vor ihrer Terrasse durch die Grabungsarbeiten in Blumentöpfe umgewandelt werden mussten und ihr das nicht gefallen hat."

dass das er mit seinem Ehemann zusammen ihr erlaubt hat.

Das kann doch nicht wahr sein. Oder meinte er mit "Wir" Sie auch mit in Absprache?

Wer ist "Wir"? 

Wie hat man sich das vorgestellt?

Sie sind beide gute Freunde der Dame, sie feiern immer zusammen auf der Terrasse.
 
Haben Sie es der Dame auch erlaubt? 

Steht das in der Teilungserklärung der Wohnung?

Das war meine Frage an Sie vor Monaten, zu der ich keinerlei Antwort von Ihnen bisher bekam.

Ich sende Ihnen noch einmal ein Bild davon.




Wie Sie es damals auch gewünscht haben. 

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist doch Ihre Sache. 

Mit freundlichen Grüßen


****



Sehr geehrter Herr Huf,

 die Fläche auf der Tiefgarage ist gemeinschaftliche Fläche und wird von uns im Namen der Eigentümergemeinschaften verwaltet.

 Lediglich im Bereich der Häuser 78 und 80, die nicht von uns verwaltet werden, sieht es anders aus.

 Über die Gestaltung der Flächen vor den im Gemeinschaftseigentum stehenden und mit einem Sondernutzungsrecht ausgestatteten Terrassenflächen wurde bereits mehrfach mit den Verwaltungsbeiräten der Häuser diskutiert.

 Die Gestaltung der zum Haus gehörenden Fläche des Hauses 66 ist mit dem zuständigen Verwaltungsbeirat Ihres Hauses abgestimmt und wird von uns als Verwaltung dementsprechend toleriert.

 Mit freundlichen Grüßen 


****



An den

Verwaltungsbeirat des Hauses 66

Herr O.  und Herr V. und Herrn L,

vorrangig an Herr O. - obige Adresse

persönlich mit Zeuge zugestellt - Einwurf mit Video dokumentiert




Guten Tag,

1. Laut Auskunft der Hausverwaltung haben Sie beschlossen, etwa ein Drittel der Rasenfläche vor unserem Haus der Dame im Erdgeschoss links zum Umbau, Ausbau, Abgrenzung, Bepflanzung und eigener, nicht anderen zugänglichen Nutzung zu überlassen.

Die HVW hat das als „Gestaltung“ toleriert. Es ist aber eine Sondernutzung. Das Mail wurde von der HVW Sie gesendet. 

2. Laut meinem Grundbuch (anbei) gehört mir ein Anteil der Grundes, den die Dame für ihre persönliche Nutzung sich reserviert hat.

Es ist also anteilig mein Eigentum.

3. Nach bestehendem Recht geht das Recht der Nutzung in einigen Jahren einfach in Ihren Besitz über. 

So ist mir das bekannt. Die Nutzung, nicht der Besitz. Gewohnheitsrecht. Verdacht auf Erschleichung.

Ich werde das eventuell noch prüfen lassen, wenn es notwendig ist.

In jedem Fall kann die persönliche Nutzung nicht unentgeltlich erfolgen. 






Fragen:

Wie soll das  bei Auszug und Verkauf der Wohnung gehandhabt werden? Soll das dann auf den Nachfolger übergehen?

Ist das in ihr Grundbuch eingetragen?

Wurde das notariell bearbeitet?

Es kann ja wohl nicht sein, dass sie es ohne schriftliche Vereinbarungen mit Ihnen mit Installationen etc. versehen hat. Auf ihre eigene Kosten und ohne Mitbestimmung der anderen Eigentümer.

Das wäre ja Erschleichung von Sondernutzungsrechten.

Welche Vereinbarungen gibt es da mit Ihnen?

Ist das in Ihr Grundbuch eingetragen? Dann wäre die Enteignung meines Grundbesitzes.

Wurde das notariell bearbeitet? Das kann ja wohl auch nicht sein das macht doch kein Notar mit.

Von mir aus kann de/die Besitzer(in) der Erdgeschosswohnung das Grundstück von den Eigentümern kaufen, es wird ja sowieso nur angesehen und nicht benutzt. Dann müssten alle Grundbücher geändert werden. 

Dann  kann das aber nicht der Verwaltungsbeirat bestimmen, wenn das überhaupt geht. 

Oder Sie zahlt Miete dafür, auch dann steht mir ein Anteil zu. 

Und es muss dann einen Pachtvertrag geben. Auch das kann der Verwaltungsbeirat nicht machen und aushandeln. 

Wer trägt die Kosten für die Rückführung der Installationen nach Auszug oder Verkauf?

Ich werde mich da bestimmt nicht daran beteiligen. Das kündige ich hiermit an. 

In jedem Fall steht mir also etwas an Einkünften zu. Bei Verkauf eine nicht unerhebliche Summe und die Änderung des Grundbuches muss der Eigentümer der Wohnung auch bezahlen. Das ist aufwendig. 

Werfen Sie mir bitte (schriftlich) die Unterlagen bis zum

18.2.2021

in den Briefkasten ein oder senden Sie sie mir per Mail oder Fax, damit ich Ihr Vorgehen prüfen kann.

Freundliche Grüße

Huf




P.S.

Nur um mal zu klären, um welchen Betrag es geht:

https://www.miete-aktuell.de/bodenrichtwert-grundstueckspreise/Frankfurt-am-Main/Frankfurt-am-Main/

Daten wie Straße, Hausnummer, PLZ eingegeben und als Verkäufer angefragt, sie können es überprüfen. 

Mal auf 10 qm geschätzt. 




Für 10 qm Grundstück. 

Laut Bestandsverzeichnis Blatt 5... Lfd. Nr. 1

gehören mir 7218/100.000 Anteil am Grundstück des Hauses 66 (Gebäude- und Freifläche) davon, das sind 

0,07218 X ca. 15.000 Euro 

also 1082,70 Euro. 

Das ist mein anzusetzender Schaden. 

Der ist für mich nicht unerheblich. 

Mit freundlichen Grüßen

Huf


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Am Fr., 12. Feb. 2021 um 18:29 Uhr schrieb (Hausvorstand)

Lieber Herr Huf,

 

erst einmal bin ich erstaunt über die Art der Ansprache. Das hätten wir auch unkompliziert besprechen können.

 

Zu den von Ihnen aufgeführten Punkten in aller Kürze wie folgt:

  • Der Verwaltungsbeirat war in der Angelegenheit (Nutzung der gemeinschaftlichen Teil-Gartenfläche durch Frau K..) nicht tätig. Das hat Herr H. offenbar falsch in Erinnerung.
  • Auf der Eigentümerversammlung im Jahr 2019 hat Frau K. darum gebeten, eine Teilfläche der Grünfläche nutzen zu dürfen. Dies wurde von den anwesenden Eigentümern der WEG zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies unter anderem auch vor dem Hintergrund, dass die Grünfläche vor unserem Haus üblicherweise in keinem sehr ansehnlichem Zustand ist und so eine Verbesserung des äußeren Anscheins erzielt würde.
  • Im Gegenzug sind der Eigentümergemeinschaft dafür die Kosten für die Neubepflanzung entfallen. Diese wurde erforderlich, nachdem die WEG die im Sondereigentum von Frau K. stehende Terrasse aufgraben musste, um die Abwasserleitung unseres Hauses zu reparieren.
  • Das von Frau K. als Garten genutzte Teilgrundstück steht unverändert im Eigentum der WEG.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis:

Sollten Sie, wie in Ihrer Email angekündigt, eine Verpachtung der Fläche an Frau K. wünschen, so ist dies als Antrag auf einer Eigentümerversammlung einzubringen und zu beschließen.

Nach meiner Kenntnis belaufen sich die Pachtzinsen für Gartenflächen in Frankfurt auf bis zu 1,00 Euro/m² im Jahr. Bei der in Rede stehenden Fläche dürfte es sich um ca. 50, max. 100 m² handeln (ich habe diese nicht vermessen, daher als reine Schätzung). Somit würde sich ein jährlicher Pachtzins von 50 bis 100 Euro maximal ergeben zugunsten der WEG. Jeder Eigentümer wäre dann in Höhe der Miteigentumsanteile an den Pachteinkünften beteiligt.

 

Falls noch Fragen sind, sprechen Sie mich oder Frau K. gern an.

 

Mit freundlichen Grüßen


***

Mein Gedanke dazu:

Wer bin ich denn? 


Man greift in mein Grundbuch ein und ich stelle einen Antrag, dass man es lassen soll und andere stimmen darüber mit ab?


Auch noch?


***

Lieber Herr O. 

das sehe ich aber gründlich anders. 

Wenn Sie damit nichts zu tun haben, es ist seit ca. einem Jahr die dritte  und vierte Nachfrage, die ich an die HVW geschrieben habe,  bisher immer höflich und freundlich und sie werden einfach ignoriert.  Keine Antwort ist auch eine Antwort. 

Langsam habe ich es satt. Ohne harte Ansprache beantworten sie überhaupt nichts. Und ohne Fristsetzung und sogar Rechtsanwalt auch nicht. 

Herr H. sagte, meine Fragen würden sowieso "automatisch gelöscht" oder landeten im Spam-Ordner und würden sowieso nie gelesen. 

So was hatten wir noch nie als HVW.

Daher meine nun bereits etablierte Ansprache und Vorgehensweise, die ich auch nicht mehr ändern werde, anders geht es wohl nicht. 

Gebranntes Kind scheut Feuer. 

*

Das ist keine Nutzung eines Rasens, das ist ein Ausbau und Umbau und Abgrenzung und meine vielen Fragen sind unberücksichtigt. 

Sie nutzt die Fläche nicht, sie hat sie sich zugefügt. 

Nutzen würde sie es, wenn sie unverändert geblieben wäre und sie dort etwas angepflanzt hätte.

Außerdem ist die "Rest-Rasenfläche" auch noch da und sie ist so wie sie halt so ist. Und sieht so aus, wie sie halt aussieht. 

So war sie immer, sie wurde gemäht und gut war es. 

Das hat der Rasenfläche also insgesamt nicht Gutes getan. 

Schön und liebevoll hat sie es umgebaut. 

*

Wurde da auch  beschlossen, dass sie das abgrenzt und sich zu ihrer Terrasse hinzufügt? 

Dass der Rasen aufgegraben wird und dass sich das nicht einfach so zurückführen lässt?

Das ist schon auf einem Foto sehr einfach zu erkennen. 

Sie nutzt den Rasen nicht, da ist ja keiner mehr, wie er vorher war. 

In anderen Häusern gibt es das auch, ich denke nicht, dass da die Erdgeschosswohnungen sich alle das einfach abgegrenzt haben 
oder umzäunt haben. Aber da wurden nicht solche Umbauten gemacht, sondern nur umzäunt. 

Wurde die Planung des Umbaus 2019 auch vorgelegt?

Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, dass vor meiner Terrasse 2004 nur nackter Boden gewesen ist, die alte HVW hat nichts gemacht 
und ich habe damals den Hausmeister gefragt, ob ich da nicht einfach Wiesenblumen, extra für Dachterrassen geeignet, ich habe alles darüber gelesen, ansähen könnte, es wurde mir verwehrt.

Es würde mich nichts angehen, wie es vor meiner Terrasse aussieht, das wurde im Haus Goldstein damals so abgehandelt.

Von der gleichen Gemeinschaft.   

Das hat Vergangenheit. Aus dieser Erfahrung heraus habe ich nun meinen Weg gefunden und werde ihn auch nicht mehr ändern. 

Die Fläche ist nicht mehr von der Gemeinschaft zu verwenden. Sie ist der Terrasse zugefügt.

Die Fläche geht in ein Gewohnheitsrecht über. 

Es wurden darauf Bebauungen vorgenommen, die das Ganze zu der Terrasse hinzu "betonieren". 

Daher bleibe ich bei meinen Ausführungen. 

Aber das brauchen Sie nicht zu beantworten, das ist wohl die Sache der HVW, wie sie das beschrieben haben. 

Die Rasenfläche ist Baugrund. Es ist keine Gartenfläche. 100 qm sind das nie, das sind vielleicht 10-12 qm.

Ich habe mich in früheren Mails dafür ausgesprochen, dass man das beschließt und für einen Obulus wenigstens, a
auch wenn es nur symbolisch wäre, irgendwie regelt. Das war alles in der Vorphase dieses Schreibens.

Spam ?

So jedenfalls geht das nicht. 

Das ist eine Ungleichbehandlung, der ich mich verwehre. Das ist eine Enteignung. Siehe Grundbuch und dabei bleibe ich auch. 

Nun, da es sie HVW so weit mit mir getrieben hat, "keine Antwort erledigt das wohl bei ihnen alles von alleine", das scheint die Methode zu
sein, haben sich die Fronten verhärtet und ich gehe nicht mehr zurück.

Tut mir leid. Die Vorgehensweise der Hausgemeinschaft habe ich bei dem Prozess gegen mich mit dem Herrn L., zur Genüge auskosten dürfen.

Einer Nutzung habe ich nichts zu entgegnen, aber das ist auch für alle anderen Eigentümer eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz und
das geht nicht. 

Mir ist es persönlich wurscht, aber dass das in ein Gewohnheitsrecht übergeht, weil es einfach geduldet wird, vielleicht, ohne dass der Um/Ausbau irgendwie schriftlich niedergelegt ist und der Übergang in einen Anspruch in der Zukunft übergeht, ausgeschlossen wird,  da verwehre ich mich.

Das ist auch eine nicht unerhebliche Werterhhöhung der Wohnung und das muss irgendwie geregelt werden. 

Das Zubrot kann man sich nicht durch Duldung in der Versammlung 2019 zu sich nehmen. 

Wenn man das beendet, da sind unterirdisch Installationen vorgenommen worden, ein Bagger da und die Steine sind betoniert, dann wird normalerweise, die Wiederherstellung des Ursprungszustandes festgehalten, das alles ist nicht erfolgt. 

Ich verwehre ich eindeutig, dass man sein Wohneigentum in seinem Wert auf die Weise verbessert. 

Wenn man die Wohnung dann verkauft, hat man Reingewinn dazu erwirtschaftet. 

Da gibt es leider nichts zu besprechen, das mache ich alles aktenkundig schriftlich, auch das habe ich aus der Erfahrung mit Herrn L. gelernt. 

Damals habe ich freundlich nachgefragt, ob es da Unstimmigkeiten in den Grundbüchern gibt und bekam als Antwort eine Abmahnung über einen Strafandrohung von 250.000 Euro und eine Kostennote von ca. 500 Euro für die Abmahnung.

Wenn man das so mit mir macht, gehe ich keine anderen Wege mehr. Auch das habe ich gelernt. 

Freundliche Grüße 



****


An Herrn (Hausvorstand)


Ich bin übrigens dazu übergegangen, die Korrespondenz mit der HVW nur noch per rechtsgültigen Faxzustellung zu machen, das landet dann nicht im Spamordner und wird wohl manchmal beantwortet. Oft sofort. Ohne Druck läuft nichts.

Ich habe mir schon die Finger wund geschrieben. 

Immer zuerst  freundlich, dann noch einmal freundlich,
da ist mir meine Lebenszeit dafür zu kurz. 

Meinem Rechtsanwalt habe ich die Sache mit dem Rasen schon mal vor angefragt. 

Damit habe ich meine Ruhe und meinen Frieden, er kann entscheiden, ob er es machen will. 

Er hat schon Erfahrung mit der HVW.

*

Das gebe ich ab, es ist auf einen Blick im Bild erkennbar, daher hat Herr H. es von sich gewiesen. 

Er hat bestimmt nichts vergessen oder verwechselt, er ist sehr intelligent und kostet jede rechtliche Möglichkeit und jeden Nebenweg aus. 

Mit allen Wassern gewaschen. Alleinherrschaft über unsere Anlage.

Managertyp.

Herr Stelter hat das mit der HVW das letzte Mal auch übernommen und erst dann haben meine Fragen und Vorschläge zur Kenntnis genommen. 

Wer bin ich denn? Und diese HVW bezahle ich auch noch.

Ich mache alles nur noch kurz und knapp, rechtlich nachprüfbar und dann gebe ich es ab. 

Dann antwortet er wohl, sonst nicht. 

Es scheint, es sieht so aus, dass er dann nicht durchkommt und er gibt auf.

Anders läuft gar nichts mehr mit dieser HVW.

Dann hat die HVW das mit Frau K. zu verantworten, und er wollte es von sich weisen. 

Es ist eine GmbH und der Schaden ist in der Haftung. 

Dann sollen die den Schaden bezahlen. 

So ist es nun mal.


Ich habe ein Recht auf Eigentum (Grundbuch) und auf dieses Menschenrecht verzichte ich nicht. 


Grüße


****

Damit Ende und ich habe Deckungszusage bei meiner Rechtsschutzversicherung

angefragt und es meinem Rechtsanwalt als Mandat angeboten.


***


An die Hausverwaltung per Fax und Mail.


Dito 

Guten Tag, 

Es scheint in Ihrem Verantwortungsbereich zu stehen und wurde nicht vom Verwaltungsbeirat beschlossen. 

Es war weder in einer TOP-Liste noch im Protokoll von 2019 erfasst und wurde unter der Hand so geduldet. 

Ohne jeglichen Beschluss, sie haben es nicht veröffentlicht. 

Wie wollen Sie das regeln? So stehen lassen werde ich es nicht und Zeugen für den Verlauf 2019 gibt es wohl auch. 

Ich habe es schon Herrn RA St. zur Prüfung gesandt. Den kennen Sie. 

Wenn Sie es nicht regeln, klage ich den Schaden von bisher ca. 1100 Euro Eigentumsverlust, 7218/100.000 Miteigentum, Grundbuch, bei einem mittleren Grundstückspreis von 15.000 Euro pro qm und geschätzten 10 qm und die Änderung des Grundbuches gegen Sie ein. 

qm müssen noch ausgemessen werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Huf


 

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